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16. Januar 2015

Tram-Millionen für Autobahnzubringer Oberaargau: weder finanz-, verkehrs- noch umweltpolitisch sinnvoll!

Der Regierungsrat des Kantons Bern hält allen sachlichen Argumenten zum Trotz daran fest, im Oberaargau und Emmental neue Autobahnen zu bauen. So beantragt die Regierung dem Grossen Rat, 150 bis 280 Millionen Franken aus dem Investitionsspitzenfonds für den Bau der beiden Autobahnzubringer Oberaargau und   Emmental zu verwenden. Ursprünglich war dieses Geld unter anderem für das leider gescheiterte Projekt Tram Region Bern vorgesehen. Der Grosse Rat hat beschlossen, den Fonds Ende März 2015 aufzulösen. Darum suchte die Regierung nun nach einer neuen Verwendung der Gelder.
Bereits als Grossrätin und ehemaliges Vorstandsmitglied des VCS Oberaargau (zusammen mit Grossrat Adrian Wüthrich) engagierte sich Nadine Masshardt für die Variante Null+ (Sanierung Ortsdurchfahrt Aarwangen) und gegen eine neue Strasse mitten durch das wunderbare Naherholungsgebiet und Landwirtschaftsland. 2008 wurde ein breit abgestütztes Oberaargauer-Netzwerk gegründet, das sich für die Variante Null+ einsetzte. Um die unerträgliche Verkehrssituation in Aarwangen rasch zu verbessern, schlugen wir in einer Broschüre eigene Massnahmen vor.
Auch National- und Ständerat sprachen sich 2012 überdeutlich gegen die zwei Autobahnzubringer Oberaargau und Emmental aus bzw. gegen deren Aufnahme ins Nationalstrassennetz.
1975 tauchten erste Überlegungen und Forderungen für die bessere Anbindung des Oberaargaus an die Autobahn auf. Seither kämpfen insbesondere Wirtschaftsvertreter und Lokalpolitiker für eine neue Strasse quer durch den Oberaargau. Seit Jahren ist allen bewusst, dass die aktuelle Situation in Aarwangen höchst unbefriedigend ist und trotzdem wurden bisher kaum Massnahmen dagegen ergriffen (=Variante Null+). Vielmehr hoffte man stets auf eine neue Umfahrungsstrasse, den Autobahnzubringer eben.
Nach jahrelangem Vertrösten durch alle Vorgängerregierungen folgt nun quasi zum 40-Jahre-Jubiläum dieser unverständliche Entscheid des rot-grünen Regierungsrates. Folgende Gründe sprechen unmissverständlich gegen den Autobahnzubringer Oberaargau:
Die Zweckmässigkeitsbeurteilung zum Autobahnzubringer Oberaargau ergab 2007, dass die Variante West insgesamt die Beste der untersuchten Neubau-Varianten ist. Allerdings zeigt sie keine klaren Vorteile gegenüber der Variante Null+. Daher konnte die ZMB keine eindeutige Entscheidungsempfehlung machen.
Zudem zeigt die Kosten-Nutzen-Analyse sogar ein knapp negatives Verhältnis für die Variante West. Neben den positiven Auswirkungen wie Reisezeitersparnis, Verkehrsentlastung sowie weniger Lärm- und Luftbelastungen fallen auf der negativen Seite vor allem die Kosten und der Umweltaspekt ins Gewicht.
Die Autobahnzubringer Oberaargau und Emmental weisen also relativ hohe Kosten bei vergleichsweise bescheidenen Verkehrsbelastungen auf. Aus demselben Grund scheiterte etwa auch eine PPP-Finanzierung. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Womit der Entscheid auch den Legislaturrichtlinien des Regierungsrates, die auf Nachhaltigkeit setzen, widerspricht.
Ebenso unverständlich: Für öV-Projekte vorgesehene Gelder sollen nicht in neue Strassen fliessen. Mit dem Geld müsste stattdessen wenn schon der öffentliche Verkehr im Oberaargau verbessert werden (z.B. Anschluss ans Berner S-Bahn-Netz, Taktlücken am Abend schliessen, Nachtbus-Angebot verbessern, Ruftaxis etc.).

9. Dezember 2014

40 Jahre Menschenrechtskonvention: Grund zum Feiern

Vor 40 Jahren ratifizierte die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dieses Jubiläum wurde durch die Eidgenössischen Räte gefeiert, unter Anderem mit einer Rede des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch aus diesem Anlass blickt Nadine Masshardt in einem Textbeitrag mit dem Titel „Das Menschenrecht meiner Grossmutter“ darauf, was die Menschenrechte ganz konkret für sie und uns alle bedeuten: So war beispielsweise das Recht, abstimmen und wählen zu können lange nicht selbstverständlich und die Frauen wurden auf Bundesebene bis 1971 von ihrem Bürgerinnenrecht ausgeschlossen. Solche Rechte sind durch die Menschenrechtskonvention jedoch garantiert. Die EMRK ist Basis für die Funktion und Legitimation der Schweiz als demokratisches und rechtsstaatliches Land.

27. November 2014

AKW Finanzblase: Eidgenössische Finanzkontrolle gibt SP-Kritik recht

In den Stillegungs- und den Entsorgungsfonds – die wie Pensionskassen für die Atomkraftwerke funktionieren – wurde über Jahre zu wenig Geld einbezahlt. Damit wurde der Preis von Atomstrom künstlich tief gehalten und ein finanzielles Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geschaffen. Diese AKW-Finanzblase machte Nadine Masshardt gemeinsam mit Parteikollegen im April 2013 publik (siehe News vom 5. April 2013). Nadine Masshardt reichte in der Folge   auch einen Vorstoss ein, welcher einen Sicherheitszuschlag und somit vorsichtigere Kostenschätzungen forderte. Die unhaltbaren Zustände zwangen den Bundesrat, Anpassungen in der entsprechenden Entsorgungsverordnung vorzunehmen (siehe News vom 26. Juni 2014). Die minimale Revision wurde dem Problem überhaupt nicht gerecht. In einem soeben veröffentlichten Bericht gibt die Eidgenössische Finanzkontrolle der SP-Kritik recht: Der Bund trägt nach wie vor zu grosse finanzielle Risiken und die Fonds sind nicht genügend unabhängig von den Stromkonzernen. Für Nationalrätin Nadine Masshardt ist klar: „Die von der Finanzkontrolle monierten Punkte müssen nun rasch verbessert werden. Geht die Kuschel-Regulierung für die AKW-Betreiber weiter, so geschieht dies auf Kosten der Allgemeinheit.“ Die Tagesschau, Blick Online und Tagesanzeiger / Newsnet berichteten neben anderen.

26. November 2014

Bundesrat teilt Handlungsbedarf zu Medienkompetenz gegen Hasskampagnen

Mit einer Interpellation erkundigte sich Nationalrätin Nadine Masshardt beim Bundesrat, welchen Stellenwert er der Rassismusprävention in den Jungendmedienschutz-Programmen zumisst und wie Engagement in diesem Bereich weiter gestärkt werden kann (siehe News vom 26. September 2014). In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass er das Anliegen der Interpellantin teilt und zeigt die anstehenden Handlungsschritte auf.