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Sabotage der Energiewende stoppen

Jetzt den Atom-Appell der Schweizer Energiestiftung unterschreiben!

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23. August 2024

Abstimmungen am 22. September: Nein zur BVG-Reform, Ja zur Biodiversitätsinitiative

Im September befasst sich die Stimmbevölkerung mit zwei verschiedenen Vorlagen: Es geht erstens um die BVG-Reform, die für viele betroffene Menschen höhere Lohnabzüge während des Erwerbslebens und im Pensionsalter tiefere Renten bedeutet. Zu diesem Deal sage ich entschieden Nein. Zweitens steht die Biodiversitätsinitiative an, die Bund und Kantone verpflichtet, mehr zu tun, um unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Dieser Meinung bin ich auch und empfehle, die Initiative anzunehmen.  

Laut Bundesamt für Umwelt sind in der Schweiz ein Drittel der Arten und die Hälfte der Lebensräume bedroht. Das macht mir Sorgen, denn Biodiversität und Artenvielfalt sind zentral für fruchtbare Böden, sauberes Trinkwasser und gesunde Wälder. Die SP hat sich im Parlament für einen griffigen Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative eingesetzt, doch leider hat die bürgerliche Mehrheit das verhindert. Die Mehrheit scheint nicht zu verstehen, dass Nichtstun teurer ist als heute Investitionen zu tätigen. Deswegen engagiere ich mich auch im kantonalen Komitee für die Initiative.
Es ist bekannt, dass Menschen mit Tieflöhnen und Teilzeitarbeitende in der beruflichen Vorsorge schlecht oder gar nicht abgesichert sind. Die BVG-Reform hätte es in der Hand gehabt, dies zu ändern. Doch die Reform verfehlt dieses Ziel: Aufgrund der Senkung des Umwandlungssatzes werden viele Arbeitnehmende eine tiefere BVG-Rente bekommen. Und für Frauen mit Betreuungsaufgaben fehlen ausgleichende Massnahmen, die ihre Renten aufbessern. Zusätzlich werden im Erwerbsleben die Lohnabzüge teilweise deutlich erhöht, was gerade Menschen mit tiefen Einkommen vor grosse finanzielle Probleme stellen kann. Das ist nicht fair. Ein ausführliches Argumentarium gibt es hier.

10. August 2024

Volksauftrag wahrnehmen: Erneuerbare Energien statt Atomkraft

Das überdeutliche Ja zum Stromgesetz war gleichzeitig ein Ja zur Energiewende. Die Schweiz soll ihre Energie aus Solar-, Wind- und Wasserkraft gewinnen und nicht mehr auf Öl, Gas und Atom setzen. Doch leider sehen das nicht alle so: Atomenergie-Fans wittern Morgenluft. Sie bereiten sich darauf vor, das erst 2017 von der Stimmbevölkerung beschlossene Neubauverbot von Atomkraftwerken wieder aus dem Gesetz zu streichen. Als Mitglied der Umwelt- und Energiekommission des Nationalrates werde ich mich für einen ambitionierten und raschen Ausbau der erneuerbaren Energien einsetzen – so wie es das Stromgesetz vorsieht.  

Mit der anstehenden Blackout-Initiative (dazu mein News-Beitrag vom März 2024) steht dem Bundesrat, dem Parlament und wahrscheinlich auch der Bevölkerung eine Grundsatzdebatte über die Atomkraft bevor. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Herbst 2024 damit beschäftigen. Diese Debatte finde ich rückwärtsgerichtet und unsinnig, nicht zuletzt, weil Atomkraftwerke mit dem neuen Stromgesetz überflüssig werden. Eine Studie der Universität Genf, der EPFL und der ETH hat herausgefunden, dass die Stromversorgung im Jahr 2035 ohne fossile und atomare Energie sichergestellt werden kann. Das Ziel sei «ambitioniert, aber machbar». Das eben angenommene Stromgesetz liefert die Instrumente dazu. Deswegen: Nutzen wir diese und bauen die erneuerbaren Energien aus!
Lassen wir uns nicht blenden: Atomenergie gehört der Vergangenheit an. Die Energiewende darf nicht sabotiert werden. Die Schweizer Energie-Stiftung hat zu diesem Ziel einen Appell an Bundesrat Rösti gestartet. Jetzt hier unterschreiben und ein Zeichen gegen Atomenergie setzen!

16. Juli 2024

Hebammen und damit Chancengleichheit stärken!

Hebammen leisten grosse und wichtige Arbeit: Mit ihrer Begleitung und Beratung vor, während und nach der Geburt sind sie die wichtigsten Ansprechpartnerinnen vieler werdenden Eltern. Sie führen Kontrollen durch, unterstützen mit fachkundigen Tipps und lindern Ängste und Unsicherheiten. Das Potential von Hebammen ist aber noch nicht vollständig ausgeschöpft, so können sie eine wichtige Rolle bei der Frühen Förderung und der Chancengleichheit spielen. Dazu habe ich an der Sommersession ein Postulat eingereicht.  

Jedes Neugeborene hat ein Recht auf einen gesunden Start ins Leben. Leider ist dies nicht immer der Fall, bspw. aufgrund von Armut, psychischen Erkrankungen oder Partnerschaftskonflikten der Eltern. Hier setzt das Projekt SORGSAM – Support am Lebensstart in Basel-Stadt und Baselland an. Hebammen erhalten mehr Unterstützung, um vulnerable Familien besser zu betreuen. Finanziert wurde bzw. wird das Projekt vom Kanton und von einer Stiftung, weil diese Leistungen der Hebammen nicht durch die Krankenkasse bezahlt werden. Eine Studie hat nachgewiesen, dass dank SORGSAM sich das Wohlergehen von vulnerablen Familien verbessert und chronischem frühkindlichem Stress vorgebeugt wird. In meinem Postulat fordere ich den Bundesrat auf, sich das Projekt anzuschauen und auch zu überlegen, wie Bund und Kantone die Hebammen unterstützen können und ob gesetzliche Anpassungen notwendig sind.
Der Bundesrat sagt in seiner Strategie Gesundheit 2030 selbst, dass die sozialen Ungleichheiten unser Gesundheitssystem unter Druck setzen und dass ein gesunder Start ins Leben eine entscheidende Voraussetzung für ein gesundes Erwachsenenleben ist. Mein Postulat, das übrigens von Ratsmitgliedern unterschiedlicher Parteien unterstützt wird, ist also völlig im Einklang mit dieser Strategie.

15. Juli 2024

Transparenz: «Bis hierhin und nicht weiter»

Das seit Oktober 2022 geltende Transparenz-Gesetz, das Parteien und Kampagnen zur Offenlegung ihrer grossen Geldgeber verpflichtet, ist ein Gewinn für unsere Demokratie. Und doch gibt es noch viel Verbesserungsbedarf. Aber das Parlament scheint mit zwei kürzlich getroffenen Entscheiden leider zu sagen: «Bis hierhin und nicht weiter». Konkret geht es um die Ablehnung zweier meiner Vorstösse, der erste fordert ein öffentliches Register der Lobbyist:innen der Kantone und der zweite mehr Transparenz bei Unterschriftensammlungen.  

Meine parlamentarische Initiative für mehr Transparenz bei Unterschriftensammlungen hat die bürgerliche Mehrheit des Nationalrates an der Sommersession 2024 abgelehnt. Alle Argumente halfen nichts: Die Öffentlichkeit hat bereits in im Stadium der Unterschriftensammlung ein Interesse daran, bzw. die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, die grossen Geldgeber zu kennen und damit zu wissen, wer hinter einer Initiative oder auch hinter einem Referendum steht. Schauen wir uns die Blackout-Initiative an: Über Umwege geriet Anfang 2023 eine Rechnung über rund 75 000 Franken an SRF und Tamedia. Die Redaktionen begannen zu recherchieren und stiessen auf eine undurchsichtige Stiftung, die einen Teil der Unterschriftensammlung bezahlte. Hinter der Stiftung stehen Atomenergiebefürworter. Im Initiativtext dieser Initiative ist aber nicht die Rede von Atomkraft, es geht stattdessen um «alle klimaschonenden Arten der Stromversorgung». Mehr Transparenz wäre also auch bei der Unterschriftensammlung zentral für die Meinungsbildung.

Das gleiche Schicksal erwartet sehr wahrscheinlich auch meine parlamentarische Initiative für mehr Transparenz des Kantonslobbyings. Nachdem sich die staatspolitische Kommission des Ständerats gegen die Initiative ausgesprochen hatte, hat die gleiche Kommission des Nationalrates ihre Meinung Ende Juni 2024 geändert. Dieser Entscheid enttäuscht: Ich finde es wichtig, dass Kantone ihre Anliegen über Interessenvertreter:innen mit Bundespolitiker:innen teilen können. Hingegen ist stossend, dass nicht öffentlich ist, welche Kantone sich überhaupt über diesen Weg einbringen. Ein öffentliches Register würde hier Abhilfe schaffen.

Ich bleibe auf jeden Fall dran, damit die Schweizer Politik transparenter wird.

17. Mai 2024

Abstimmungen am 9. Juni: Es braucht Entlastung bei den Prämien

Seit Jahren zeigen die Krankenkassen-Prämien nur in eine Richtung: Nach oben. Die SP hat deswegen die Prämien-Entlastungs-Initiative eingereicht, die am 9. Juni zur Abstimmung kommt. Kein Haushalt soll mehr als 10 % des verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden.  

Die Initiative will die individuelle Prämienverbilligung ausbauen. Das ist nötig, weil die Prämienverbilligungen nicht im gleichen Mass wie die Krankenkassen-Prämien gestiegen sind. Unter den steigenden Prämien leiden primär jene Haushalte, die knapp keine Verbilligungen in ihren Kantonen erhalten. Für sie sind die Prämien immer mehr ein Armutsrisiko, wie die Caritas in einer Stellungnahme aufzeigt. National- und Ständerat haben dieses Risiko leider nicht erkannt und nur einen ungenügenden Gegenvorschlag verabschiedet. Zusätzlich sind die Verbilligungen in den Kantonen unterschiedlich hoch: Eine vierköpfige Familie in Olten. mit einem Bruttoeinkommen von 80’000 Franken muss 14 % ihres Einkommens für die Prämien aufwenden, während bei einer gleichen Familie in Aarau (AG) 11 % in die Prämien fliesst.

Ein weiteres Armutszeugnis für die reiche Schweiz: Jede fünfte Person gibt an, dass sie in den letzten zwölf Monaten aus Kostengründen nicht zu einem Arzt oder zu einer Ärztin gegangen ist. Dies kann fatale Auswirkungen haben – für die Person selbst und auch für die Gesellschaft. Die Prämien-Entlastungs-Initiative schafft hier Abhilfe: Damit kann wieder eine tiefere Franchise gewählt werden, was der eigene Anteil an den Gesundheitskosten verkleinert.

Hier geht es zum ausführlichen Argumentarium der SP.