28. Mai 2019
Eine Kündigung aufgrund der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin ist missbräuchlich. Die Arbeitnehmerin kann deshalb vor Gericht eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen erkämpfen. Diese Entschädigung ist aber zu tief, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Hier stimmt mir die juristische Lehre aber auch der Bundesrat eigentlich zu, da er eine Erhöhung dieser Entschädigung auf zwölf Monaten 2010 noch selbst forderte. Nun lehnt er jedoch meine Motion ab, die genau diesen stärkeren Kündigungsschutz für junge Mütter fordert. Der Bundesrat glaubt nicht, dass dieses Anliegen politisch umsetzbar sei, da es einen grossen Widerstand von der bürgerlichen Mehrheit und der Arbeitgeberseite gäbe. Ich hoffe deshalb, dass meine Motion von einem neuen Parlament mit einer neuen Mehrheit behandelt wird und dass der Bundesrat dann endlich das umsetzen kann, was er eigentlich gerne würde: die Entschädigung bei missbräuchlichen Kündigungen zu erhöhen.
Ein anderer Ansatzpunkt für einen wirksameren Kündigungsschutz von jungen Müttern, den ich in einer Motion forderte, wird vom Bundesrat ebenfalls abgelehnt. Ich fordere, dass der Kündigungsschutz für Mütter auch in der Probezeit gilt. Dem Bundesrat geht diese Forderung zu weit – ich finde, sie wäre ein wichtiger Beitrag zum Schutz junger Mütter in der Arbeitswelt.
10. Mai 2019
Beim Projekt «Verändere die Schweiz» von engage.ch können Jugendliche online Anliegen einreichen und die jüngsten National- und Ständeratsmitglieder wählen anschliessend ein Anliegen aus und formulieren gemeinsam mit den Jugendlichen einen Vorstoss. Bei der letztjährigen Kampagne ist mir da besonders ein Anliegen gegen Foodwaste ins Auge gesprungen. Gemeinsam mit der Initiantin Corina Liebi, habe ich nun ein Postulat ausgearbeitet, das vorschlägt ein Verfalls- statt ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln einzuführen. Ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet nämlich nicht, dass das Lebensmittel nicht mehr geniessbar ist, führt aber bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten zu Verwirrung.
Während Foodwaste ein bekanntes Problem ist, möchte ich mit einer anderer Anfrage einer etwas unbekannteren Idee zu Präsenz verhelfen: die Zukunftsplanung des Bundesrates. Oft scheinen die diversen Strategien der Bundesverwaltung zu wenig aufeinander abgestimmt. Bereits auf meine Frage in der Frühlingssession antwortete Bundeskanzler Thurnherr, dass sich dabei Doppelspurigkeiten und Widersprüche nicht gänzlich vermeiden lassen. Nun möchte ich den Bundesrat fragen, ob er bereit ist die zentralen Strategien zu einer fassbaren und diskutierbaren Zukunftslandschaft zu kombinieren und allenfalls gar einen Zukunftsrat zu gründen, der diese Gesamtstrategie besprechen kann.
7. Mai 2019
An der Sondersession vom 7. und 8. Mai steht die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes VVG im Zentrum. Hier werde ich mich für einen echten KundInnen-/ KonsumentInnenschutz einsetzen. Dieser Einsatz ist auch zwingend nötig, denn der Bundesrat vollzieht mit seinem Revisionsvorschlag einen wahren Kniefall vor der Versicherungslobby. Denn in Artikel 35 des neuen Gesetzes will der Bundesrat etwa festlegen, dass die Vertragsbedingungen einseitig durch die Versicherungen angepasst werden können! Die Kundinnen und Kunden müssen lediglich über die Änderung informiert werden und eine Kündigungsmöglichkeit erhalten. Doch nicht alle Versicherten haben die Möglichkeit eine neue Versicherung zu finden. Gerade für ältere Personen ist es oftmals unmöglich beispielsweise eine neue Krankentaggeldversicherung zu finden. Das Gesetz muss in dieser Form deshalb an den Bundesrat zurückgewiesen werden.
Nebst dem VVG stehen zahlreiche parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen auf der Tagesordnung. So unterstütze ich die parlamentarische Initiative «Vielfalt statt Konzentration», die eine Stärkung des SRG-Radiostandortes in Bern fordert und gleichzeitig von Mitgliedern aller Fraktionen eingereicht wurde. Die Verankerung des öffentlichen Radiostudios im politischen Zentrum der Schweiz ist wichtig für die Qualität unserer Medien.
Weiter hat mein Fraktionskollege Matthias Reynard zwei wichtige Vorstösse eingereicht. Ich werde mich im Nationalrat für die Erleichterung der Beweislast bei sexueller Belästigung und für die Anerkennung des Burnoutsyndroms als Berufskrankheit stark machen.
24. April 2019
Eines vorweg: Die Waffenrechtsvorlage geht mir zu wenig weit. Es fehlt darin ein absolutes Verbot des Privatbesitzes automatischer und halbautomatischer Waffen. Die Anpassungen, über die wir am 19. Mai abstimmen, führen nicht zur vollständigen Registrierung aller Waffen und es werden auch keine obligatorischen psychologischen Tests für den Waffenkauf eingeführt. Die einzigen sicherheitsrelevanten Änderungen sind die Kennzeichnung aller wesentlicher Waffenbestandteile, damit deren Herkunft besser bestimmt werden kann; der verbesserte Informationsaustausch der Schengen-Staaten; und das „Verbot“ sowie die Nachregistrierungspflicht von halbautomatischen Waffen mit grossem Magazin. Trotz „Verbot“ dürfen diese Waffen (z.B. das Sturmgewehr) freilich weiterhin im Schiesssport eingesetzt werden. Wer also aus beruflichen Gründen, als Sportschützin oder Jäger wirklich ein Sturmgewehr braucht, wird dieses auch nach der Anpassung unseres Waffenrechts an die neue Waffenrichtlinie der EU problemlos erhalten.
Schutz vor Waffengewalt
Warum ich dennoch hinter dieser zahnlosen Vorlage stehe? Der Kauf halbautomatischer Waffen muss zwingend an den Nachweis einer Sonderbewilligung geknüpft werden. Denn es ist eine traurige Tatsache: Die Wahrscheinlichkeit von Suizid sowie von tödlichen Familiendramen in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt ist in Haushalten mit Schusswaffen deutlich höher. Simples Fazit: Je weniger Waffen, desto weniger Tote. Das bestätigt auch ein Blick zurück: Jede Verschärfung des Waffenrechts hat bisher die Anzahl Schusswaffentoter gesenkt. Seit 1999 das Bundesgesetz in Kraft ist, konnte die Anzahl Schusswaffentoter von jährlich über 460 mehr als halbiert werden. Doch auch rund 200 Schusswaffentote sind noch zu viel.
Sicherheits-Debakel droht
Zudem ist unsere Vorlage kein Alleingang, sondern international abgestützt. Aufgrund neuer Bedrohungen (nicht zuletzt wegen der Terroranschläge 2015 in Paris) hat die EU eine neue Waffenrichtlinie ausgearbeitet. Als Schengen-Staat hatte die Schweiz dabei ein Mitspracherecht und brachte sich auch ein. Als Schengen-Staat haben wir uns bereit erklärt, solche Weiterentwicklungen zu übernehmen. Andernfalls scheiden wir innert sechs Monaten aus. Doch Schengen bringt uns handfeste Vorteile: Die systematischen Personenkontrollen an den Grenzen sind abgeschafft, die Schweiz hat einen direkten Zugang zum Schengener Informationssystem und das gemeinsame Schengen-Visum erleichtert den wichtigen Tourismus von ausserhalb Europas.
Einfache Abwägung
Am 19. Mai haben wir also die Wahl: Wollen wir den Alleingang in wichtigen sicherheitspolitischen Fragen? Oder wollen wir lieber unser Waffenrecht ein bisschen verbessern und weiterhin die zentralen sicherheitspolitischen Abkommen mit der EU bewahren? Und vor allem: Muss nicht schlicht alles unternommen werden, damit es weniger Schusswaffentote gibt? Darauf kann es nur eine deutliche Antwort geben: Ja zum Waffenrecht.
Dieser Text wurde bereits als Beitrag zu “Stimmen der Schweiz” auf nau.ch veröffentlicht.
16. April 2019
Bei der Altersvorsorge und bei den Unternehmenssteuern gibt es einen grossen Reformbedarf. Bei der AHV ist eine Reform nötig, da es eine Finanzierungslücke gibt. Weil die Lebenserwartung erfreulicherweise immer noch steigt und weil die Baby-Boom-Generation in Rente geht, ist das Umlageergebnis der AHV seit 2014 negativ. Dank dem Einsatz der SP steht nun eine Reform zur Abstimmung, welche vor allem dank einer sozialen Erhöhung der Lohnbeiträge dafür sorgen wird, dass die Renten sieben weitere Jahre gesichert sind und wir Zeit für eine grosse Reform haben.
Bei den Unternehmenssteuern braucht es eine Reform, da die Schweiz internationalen Grosskonzerne ungerechtfertigte und international geächtete Steuerschlupflöcher bietet. STAF würde dafür sorgen, dass Gewinne, die im Ausland erzielt werden, nicht mehr tiefer besteuert werden als inländisch erwirtschaftete Gewinne. Dies wird mit anderen Steuersenkungen im Bereich der Patente, Forschung und Entwicklung ausgeglichen, wo sich die Schweiz internationalen Standards anpasst. Die SP wird sich in den Kantonen dafür einsetzen, dass die Steuersenkungen nicht unverhältnismässig hochanfallen und nötigenfalls diese mit einem Referendum erfolgreich bekämpfen, wie wir dies letzten Herbst im Kanton Bern gemacht haben.
STAF bietet zwei wichtige Reformen an und dank der SP gibt es bei der AHV sogar eine durchwegs soziale Reform. Aus diesem Grund stimme ich mit Überzeugung ja zu STAF am 19. Mai.