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Abstimmungen am 9. Juni

Erneuerbare Energien und Prämienverbilligungen ausbauen – deswegen JA zu Stromgesetz und Prämien-Entlastungs-Initiative!

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5. August 2019

Arbeit und Ausbildung für alle

Eines der vier Schwerpunktthemen der SP-Wahlkampagne ist «Arbeit und Ausbildung für alle». In der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik hat die SP dank jahrzehntelangem Einsatz auch eine riesige Glaubwürdigkeit. Doch wieso ist dies so zentral? Hier ist es wichtig zu sehen, dass eine Arbeitsstelle nicht «nur» für die Lebensfinanzierung wichtig ist. Wer eine Stelle hat, kann persönliche Kontakte pflegen, Wertschätzung erfahren und sich auch persönlich weiterentwickeln. Deshalb kann Arbeitslosigkeit aus verschiedenen   Gründen ein schweres Schicksal bedeuten. Gerade aufgrund der technologischen Entwicklung und der steigenden Anzahl der über 50-jährigen Arbeitslosen ist die Angst vor Arbeitslosigkeit verbreitet.
Die SP nimmt dieses Thema ernst und hat 18 Forderungen ausgearbeitet.
Hier die wichtigsten acht zusammengefasst:
1. Weiterbildung und Umschulung «on the job»: Gerade aufgrund der technologischen Entwicklung braucht es ein Recht auf Bildung/Umschulung und einen bezahlten Bildungsurlaub. Für Menschen mit wenig Ressourcen und tiefer Ausbildung braucht es Bildungsgutscheine. Die Weiterbildung soll zudem in den GAV gestärkt werden.
2. Förderung von Grundkompetenzen: Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Rechnen, IT-Kenntnisse sowie Selbst- und Sozialkompetenz sollen allen zugänglich sein.
3. Erleichterter Einstieg in die Ausbildung für zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene: Wer nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit zuwandert, braucht Brückenangebote als Vorbereitung auf die Berufslehre.
4. Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Externe Kinderbetreuung muss gefördert werden und finanzierbar sein und ein Recht auf Teilzeitarbeit sollen Väter und Mütter erhalten. Hier bin ich mit zahlreichen Vorstössen aktiv. Weiter braucht es eine einfachere Rückkehr für Frauen auf den Arbeitsmarkt.
5. Inklusion von Menschen mit Behinderung: Bund und Kantone brauchen hierzu unbedingt eine Strategie. So soll die Möglichkeit bestehen, eine IV-Rente temporär zu sistieren, wenn die entsprechende Person eine Stelle findet.
6. Gute Arbeitsbedingungen: Wir fordern nicht nur ein Recht auf Arbeit, sondern auch ein Recht auf gute Arbeit. Mit Mindestlohn, verkürzter Arbeitszeit und starken Rechten für Arbeitnehmende tragen wir dazu bei.
7. Verzicht auf Alterslimiten: Der Ausschluss von älteren Arbeitnehmenden bei Weiterbildungen, Stipendien und der freiwilligen Arbeit erschwert die Arbeitsmarktposition von jenen, die sowieso schon oft Mühe haben, eine Stelle zu finden. Auch Erfahrung und Wissen zählen!
8. Einführung von Überbrückungsrenten auf nationaler Ebene: Wenn Menschen über 55 Jahren trotz ernstzunehmenden Massnahmen keine Stelle finden, sollen sie eine Überbrückungsrente erhalten, damit der Übergang in die Pensionierung ohne Verschlechterung der AHV-Rente möglich ist.

30. Juli 2019

Eine gute Gesundheit ist ein Menschenrecht und kein Privileg

Wenn ich die Debatten um die demokratische Präsidentschaftskandidatur in den USA verfolge, bei der eine obligatorischen Krankenversicherung noch gefordert werden muss, könnte ich eigentlich zufrieden mit dem Schweizer Gesundheitssystem sein. Doch auch bei uns gibt es Zustände, die nicht haltbar sind. So gibt der durchschnittliche Haushalt 14 Prozent seines verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aus. Dabei steigen die Prämien stärker an als die Löhne und die Renten. Das geht so nicht! Die SP hat deshalb  die Prämienentlastungsinitiative lanciert, welche fordert, dass kein Haushalt in der Schweiz mehr als 10 Prozent seines Einkommens für die Krankenkassen einsetzen muss.
Diese Initiative ist auch deswegen nötig, weil die Kantone eine zu restriktive Haltung bei den Prämienverbilligungen haben. Diese Haltung ist sogar widerrechtlich, wie das Bundesgericht in seinem Urteil vom 26. Januar dieses Jahres festhielt und den Kanton Luzern verpflichtete seine Einkommensgrenze für die Verbilligung anzuheben. Die SP fordert eine landesweite Überprüfung dieser Einkommensgrenzen und ist bereit hierzu auch den juristischen Weg einzuschlagen.
Denn eine gute und bezahlbare Gesundheitsversorgung für alle ist ein Menschenrecht und sollte kein Privileg sein. Hier stimme ich mit den demokratischen Kandidierenden in den USA überein.

18. Juli 2019

Ein Marshall-Plan fürs Klima

Ob an den Klimastreiks oder bei den Quartier-Umfragen der SP: der Klimawandel lässt im wahrsten Sinn des Wortes niemanden kalt. Die SP betreibt seit Jahrzehnten eine glaubwürdige Klima-Politik. Was wir nun brauchen ist ein Marshall-Plan fürs Klima. Der historische Marshall-Plan war ein riesiges Konjunkturprogramm der USA, das nach dem zweiten Weltkrieg Westeuropa zugutekam. Man war so überzeugt von der Notwendigkeit, dass man keine Kosten scheute. Heute ist klar, dass alle   vom Marshall-Plan profitierten und eine erneute Krise in Europa verhindert werden konnte. Genau dies braucht es nun fürs Klima. Es geht darum die Schweiz zukunftsfähig machen. Dafür müssen wir jetzt konkrete Massnahmen gegen die Klimaüberhitzung ergreifen und diese auch finanzieren. Die einheimische, erneuerbare Energieproduktion profitiert davon, wir schaffen damit Arbeitsplätze, stärken die lokale Wertschöpfung und langfristig werden sich die Massnahmen auch finanziell auszahlen.

2. Juli 2019

Nach dem Frauenstreik kommt die Gleichstellungsinitiative

Eigentlich ist es ja ärgerlich: bereits vor 23 Jahren – am 1. Juli 1996 – trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches eine Diskriminierung der Frauen insbesondere in der Arbeitswelt verbot. Doch diese Diskriminierung ist noch immer nicht beseitigt. Deshalb gingen am 14. Juni hunderttausende Menschen auf die Strasse und deshalb hat das Präsidium der SP Schweiz beschlossen eine Gleichstellungsinitiative zu lancieren.
Die SP setzt auch hier   auf das Motto: «Wir reden mit den Menschen und nicht über sie.» Aus diesem Grund haben wir am Frauenstreik Anliegen und Forderungen der Frauen gesammelt. Über 500 Wünsche wurden uns mitgeteilt. Nun werden wir daraus fünf Hauptforderungen ausarbeiten und diese in einem Online-Voting zur Auswahl stellen.

25. Juni 2019

Die Botschaft des Frauenstreiks ernstnehmen

Der Frauenstreik am 14. Juni war beeindruckend! An diesem historischen Tag gingen über hunderttausend Menschen auf die Strasse. Die Forderung war klar: Die Gleichstellung von Frau und Mann muss nun endlich politisch umgesetzt werden. Dabei ist immer noch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine wesentliche Hürde für die Gleichstellung. Mütter und Väter brauchen bessere arbeitsrechtliche Möglichkeiten, um sich nach der Geburt um das Kind zu kümmern – damit beide Elternteile der Pflicht nachkommen   können und niemand von der Berufswelt ganz ausgeschlossen wird. Deshalb habe ich hierzu zwei Vorstösse im Nationalrat eingereicht.
Einerseits fordere ich, dass auch Väter einen 14-wöchigen Vaterschaftsurlaub erhalten. Zusätzlich sollen beide Elternteile nach diesem Urlaub noch 10 Wochen Elternzeit erhalten. Die Schweiz ist europäisches Schlusslicht beim Mutterschaftsurlaub und ein Mann erhält in unserem Land bei der Geburt seiner Kinder gerade mal gleich viel freie Zeit wie bei einem Umzug. Die Schweiz steht im Vergleich zu den anderen 30 OECD Ländern auch bezüglich des Umfangs und der Ausgestaltung von Elternzeit an drittletzter Stelle. Und gemäss der eben publizierten Unicef-Studie belegt die Schweiz im Vergleich mit anderen europäischen Ländern den letzten Platz bezüglich Familienfreundlichkeit. So kann es nicht weitergehen. Mein Vorstoss setzt hier an.
Andererseits fordere ich, dass beide Elternteile nach der Geburt einen Rechtsanspruch auf eine Reduktion ihrer Arbeitszeit um 20 Prozent erhalten. Diese einfache und bereits erprobte und funktionierende Massnahme in Verwaltungen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und soll deshalb für alle ArbeitgeberInnen möglich werden. Eine repräsentative Umfrage ergab, dass 9 von 10 Männern gerne Teilzeit arbeiten würden. Aktuell arbeiten aber nur gerade 13,4 Prozent der Väter mit kleinen Kindern Teilzeit. Bei Müttern in derselben Situation sind es 82,3 Prozent. Nach der Schaffung des Anspruchs kann kein Vater eine vollzeitliche Erwerbstätigkeit mehr damit begründen, dass sein Arbeitgeber eine Pensenreduktion ohnehin nicht zulasse. Eine stärkere Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung trägt entscheidend dazu bei, dass weniger Frauen aus dem Arbeitsprozess aussteigen und mehr Frauen höher prozentig arbeiten.